Redaktionsauswahl

Newsletter
Hol Dir den Gambling Planet Newsletter! Melde Dich an, um Insider News und exklusive Boni zu erhalten!

Schlechter Start für Österreich bei der EU Casino Anhörung

Rss

In der Casino Klage gegen Österreich von einem deutschen Spieler hat nun die erste EU Casino Anhörung vor dem EU Gerichtshof stattgefunden. Drei Fragen wurden behandelt, die der Kommission in folgendem Wortlaut gestellt wurden:

„1. Ist das Erfordernis einer österreichischen Aktiengesellschaft als Voraussetzung für das Erlangen einer Spielbankenkonzession mit den EG-Grundfreiheiten vereinbar?

2. Ist das österreichische monopolartige Konzessionssystem für Spielbanken mit den Grundfreiheiten vereinbar?

3. Ist die Vergabe der Spielbankenkonzessionen für jeweils 15 Jahre unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den Grundfreiheiten vereinbar?“

Die erste Frage bei der EU Casino Anhörung war bereits ein böser Tiefschlag für die österreichischen Sprecher. Sowohl der Beschuldigte als auch die Kommission waren sich einig: Eine österreichische AG darf keine Grundlage für eine Casino Lizenz sein. Die Sprecher des Staates konnten keine Gegenargumente vorweisen.

Zur ersten Frage: Das Sitzerfordernis hielten sowohl der Beschuldigte als auch die Kommission für gemeinschaftswidrig. Es gäbe andere Mittel, um Anbieter effektiv und wirksam zu kontrollieren. Die österreichische Regierung beharrte darauf, dass in der Betriebsphase das Erfordernis eines Sitzes im Inland gerechtfertigt sei. Überzeugende Argumente vermochte Österreich aber auch dafür nicht vorzutragen.

Zur zweiten Frage: Hier sollte vor allem geklärt werden, „ob Österreich eine kohärente und systematische Glücksspielpolitik verfolgt“. Auch hier war die Antwort recht eindeutig: Aktienteilhaber der CASAG könnten deutlichen Einfluss auf die Casinolandschaft nehmen, während Einzelpersonen, wie zum Beispiel Engelmann, außen vor blieben. Der Staat, so der Verteidiger Engelmanns, profitiert von diesem Monopol durch eine Minderheitsbeteiligung und erhebliche Steuereinnahmen. Ergo ist Glücksspiel in Österreich also eine echte wirtschaftliche Tätigkeit, bei der es vor allem um Steuereinnahmen und die Maximierung privater Gewinne geht. Das herrschende System sei daher nicht gemeinschaftskonform. Das lahme Argument der österreichischen Regierung, die starke Einschränkung hätte „ordnungspolitische Gründe und diene dem Spielerschutz“, reichte nicht aus, um eine Beschränkung der Grundfreiheiten zu rechtfertigen. „Das Glücksspiel ist nicht frei, sondern wird von ausgewählten Privaten beherrscht.“, war das abschließende Ergebnis Engelmanns.

Bei der dritten Vorlagefrage unterbrach der Richter sogar den Vortrag der Vertreterin Österreichs und forderte klare Erklärungen dafür, wie ein Interessent für eine Spielbankkonzession hätte erfahren können, dass die Konzessionen von 15 auf 22 Jahre verlängert wurden. Die ausweichende Antwort führte zu Unruhe im Saal und wusste nicht zu überzeugen.

Wenn der gestrige Tag ein Zeichen war, dann wird sich in Österreich bald einiges ändern. Die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák werden allerdings erst am 23. Februar verkündet. Erst dann wird der EuGH die Vorlagefragen rechtswirksam beantworten.

08-Feb-2010, 06:19

Kommentare
Hat dir dieser Artikel gefallen? Oder steht hier nur kompletter Müll? Das Spielt gar keine Rolle, sondern sei auf alle Fälle die erste Person, um einen Kommentar hier unten abzugeben. Das GamblingPlanet-Team freut sich schon auf deine Meinung!

Neuen Kommentar schreiben

The content of this field is kept private and will not be shown publicly.
Schicke einem Freund eine E-Mail
Fülle die folgenden Felder aus, um diese Seite an deine/n Freund/in weiterzuleiten.
Your message has been sent.
You may resume reading Gamblingplanet.org.
Thank you for your interest.
An error was encoutered while attempting to send your message.
Please verify that the information you entered is correct.
Thank you!