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Casinoverband Schweiz klagt gegen Poker Turniere

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Im Jahre 2007 trat die Ausnahmeregelung für Poker Turniere der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) in der Schweiz in Kraft. Darin heißt es, dass jeder einzelne Antrag auf ein privates Poker Turnier genau geprüft werden muss, um festzustellen, ob es sich bei dem Turnier um eine Glücksspiel- oder um Geschicklichkeitsveranstaltung handelt. Überwiegt das sportliche Geschick, wird die Genehmigung erteilt, und das Turnier wird, obwohl es von einem privaten Organisator auf die Beine gestellt wurde und außerhalb eines staatlichen Casinos stattfindet, zu einem legalen Event.

Aus diesem Grund boomen seit 2007 Poker Veranstaltungen in der Schweiz außerhalb der vom Staat unterstützten Casinos. Laut der aktuellen Statistik zu diesem Thema soll es seit dem Erlass der Ausnahmeregelung 189 solcher Turniere gegeben haben. Diese hohe Zahl bereitet dem Schweizer Casinoverband schon seit einiger Zeit schlaflose Nächte. Die Events ziehen einen Großteil des Publikums aus den Casino Poker Veranstaltungen und unterstehen – nach Meinung des ESBK – keiner ausreichenden Sicherheitskontrolle. Die Schweizer Casinos sehen sich hier in der Verantwortung, den Spielerschutz mit allen Mitteln durchzusetzen.

Nun soll das Glücksspielgesetz gelockert werden und obwohl es bisher bei den durch die Ausnahmeregelung zustande gekommenen Turnieren keinerlei Probleme mit dem Spielerschutz gab, geht der Schweizer Casinoverband auf die Barrikaden. In der letzten Woche hat der Verband deswegen Beschwerde gegen den Pilotentscheid des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Allerdings liegt hier die Vermutung nahe, dass es den Casinos nicht so sehr um die Sicherheit der Spieler, als vielmehr um die Sicherheit der eigenen Einkünfte geht.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Casino Verband versucht, die ESBK-Regelung auszuhebeln. Die letzte Beschwerde wurde abgewiesen, und die Ausnahme für Texas Holdem No Limit vom Gericht bestätigt. Die Richter entschieden, dass bei dieser Poker Variante im Turnier Modus der Geschicklichkeitsfaktor eindeutig überwiege und Texas Holdem dementsprechend nicht unter das Glücksspiel Gesetz falle. Außerdem würde das Pokerspiel kaum kriminelle Interessen wecken, da es zum Beispiel zur Geldwäsche denkbar ungeeignet sei. Auch dem Spielerschutz sei Genüge getan, da es sich um fixe Buy-In-Summen handele, die den möglichen Verlust für Spieler grundsätzlich überschaubar machen.

Mit dieser neuerlichen Beschwerde hofft der Schweizer Casinoverband nun, eine weitere Prüfung der Ausnahmeregelung und einen möglichen Wiederruf der Entscheidung des Bundesgerichts zu erwirken. Experten sind der Meinung, dass der Verband wenig Chancen auf Erfolg hat und es sich bei der Aktion um eine Verzweiflungstat handelt.

26-Oct-2009, 06:41

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