Casino-Menü
RssNachrichten
RssLeitartikel
Wusstest du, dass...
  • du mindestens 18 Jahre

    alt sein musst, um in einem Onlinecasino zu spielen?

Sieg für Tipp24 AG

27-Sep-2008, 08:33

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht konnte das Unternehmen Tipp24 AG einen bedeutenden Sieg gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag erringen.

Der Staatsvertrag, der Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht ursprünglich das Verbot von Lotterie-Vermittlungen im Internet vor. Doch die Tipp24 AG hat nun ein Urteil erstritten, dass die "zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit" enthielten. Das bedeutet, dass das Unternehmen sein Geschäftsmodell wie gewohnt fortführen kann und auch keine staatliche Erlaubnis benötigt, um staatliche Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen pro Woche zu vermitteln.



Schicke einem Freund eine E-Mail
Dir gefällt dieser Bericht?
Teile ihn mit deinen Freunden
Fülle einfach die folgenden Felder aus und dein/e Freund/in bekommt den Link zu dieser Seite zugeschickt.
Während des Versands der E-Mail an {friendsemail} ist ein Fehler aufgetreten.
Administrator wurde bereits informiert.