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Sieg für Tipp24 AG
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27-Sep-2008, 08:33
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht konnte das Unternehmen Tipp24 AG einen bedeutenden Sieg gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag erringen.
Der Staatsvertrag, der Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht ursprünglich das Verbot von Lotterie-Vermittlungen im Internet vor. Doch die Tipp24 AG hat nun ein Urteil erstritten, dass die "zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit" enthielten. Das bedeutet, dass das Unternehmen sein Geschäftsmodell wie gewohnt fortführen kann und auch keine staatliche Erlaubnis benötigt, um staatliche Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen pro Woche zu vermitteln.










