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Trennung von Süßem und Glücksspiel in Berliner Lotto-Annahmestellen

15-Sep-2008, 06:57

Das seit Anfang des Jahres gültige Glücksspielmonopol hat nun weit reichende Auswirkungen auf die privaten Betreiber von Lotto-Annahmestellen in Berlin.
Laut Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Deutsche Klassenlotterie müssen die ungefähr 1.000 Annahmestellen in Berlin nun ihre Räumlichkeiten so umgestalten, dass der Bereich Glücksspiel und der Bereich Süßwaren in den Geschäften streng von einander getrennt sind. Begründung hierfür ist die Auffassung, dass Glücksspiele nicht länger als "als unbedenkliches Gut des täglichen Lebens" betrachtet werden. Dies steht im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag, der verschiedene Auflagen für die deutschen Bundesländer beinhaltet, die Bürger mit dem größtmöglichen Schutz vor einer Glücksspielsucht zu beschützen.

Auch wenn die Verfügung aktuell nur die Hauptstadt betrifft, so gehen Experten davon aus, dass dieser Präzedenzfall bald Folgen auf alle rund 27.000 Lotto-Annahmestellen in der gesamten Bundesrepublik haben wird.



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