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Bwin vor dem Aus

11-Sep-2008, 11:48

Nachdem das Oberlandesgericht Köln im September letzten Jahres dem Internetanbieter für Sportwetten und Glücksspiele die Werbung für und den Vertrieb seiner Leistungen über das Internet verboten hatte, hatte bwin International Ltd. (bwin.com) Klage gegen diese Unterbindung eingereicht. Diese ist nun vom Landgericht Köln abgewiesen worden, was bedeutet, dass Bwin seine illegalen Online-Glücksspielangebote einstellen muss. Kommt der beliebte Internetanbieter diesem Urteil nicht nach, drohen ihm Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Zur Zahlung von Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu 120.000 Euro sind das Unternehmen Bwin und seine Geschäftsführer bereits verurteilt worden, da sie das 2007 erlassene Verbot missachtet und ihren Online-Betrieb weitergeführt hatten. Deshalb hatte Bwin nach einem bereits am Bundesgerichtshof gescheiterten Versuch, die Einstellung der Zwangsvollstreckung zu erreichen, am OLG Köln geklagt - erneut ohne Erfolg.



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