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Die europäische Glücksspieldebatte

08-Jul-2008, 03:40

 Staaten wie Deutschland, Schweden, Griechenland, die Niederlande oder Ungarn, um nur einige zu nennen, stehen zurzeit unter zunehmenden Druck, da ihre Gesetze die Glücksspielindustrie in ein staatliche Monopol zwängen. Die Europäische Kommission hat nun Verletzungsverfahren gegen diese Staaten eingeleitet, um sie zur Öffnung ihrer Märkte zu zwingen.

Im Fall von Griechenland ist die Kommission zum Beispiel aufgrund der Tatsache besorgt, dass es einem Anbieter mit rechtmäßiger Lizenz eines anderen EU-Mitgliedstaates nicht erlaubt ist, Sportwetten und andere Glücksspieldienstleistungen anzubieten. Einschränkungen findet man auch bezüglich der Möglichkeiten, für Dienstleistungen zu werben und der Teilnahme griechischer Staatsbürger an entsprechenden Spielen. Das Verletzungsverfahren wird mit Artikel 226 des EG-Vertrages begründet und ist ein rechtliches Mittel bzw. die Möglichkeit der Kommission zur Gewährleistung, dass das Gemeinschaftsrecht korrekt angewandt wird.

Richtet sich ein Mitgliedsstaat nicht nach dem Gemeinschaftsrecht oder setzt Gemeinschaftsrecht nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist in nationales Recht um, hat die Europäische Kommission das Recht, für die Beendigung der Verletzung zu sorgen, und, sollte es notwendig sein, den Fall vor ein EU-Gericht zu bringen. In ganz Europa und der restlichen Welt tun sich Lobbyisten zusammen, um die Staaten dazu zu bringen, ihre Glücksspielmärkte für den Wettbewerb zu öffnen und sich den Regeln der Marktwirtschaft zu beugen. Ein Erfolg konnte bereits erreicht werden, als Frankreich ankündigte, dass es ab Mitte 2009 Wett- und Glücksspiellizenzen an berechtigte Betreiber ausgeben würde. Und es sieht so aus, als ob sich Polen dem anschließen würde: Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums im April wird es Onlinewetten legalisieren. Auch in den Niederlanden konnten Erfolge verzeichnet werden, nachdem der Senat gegen ein Gesetz gestimmt hat, das das Monopol von Holland Casino auf Online-Glücksspiele erweitert hätte. Holland Casino ist das staatliche Glücksspielunternehmen in den Niederlanden.

In Bezug auf die Glücksspielfrage tut sich in der EU momentan eine ganze Menge. Die entscheidende Frage lautet: Kann das staatliche Glücksspielmonopol noch mit Schutz der Gesellschaft begründet werden? Versuchen die Regierungen wirklich nur, ihre Gesellschaft vor dem Laster des Glücksspiels zu beschützen, und kann nur eine Regierung Moral und ein verantwortungssvolles Umfeld für Glücksspiele garantieren?

In Kontinentaleuropa begegnet man dieser Frage mit dem üblichen Argument: Regulierung, Regulierung und nochmals Regulierung. Was diesen Regierungen nicht gelingt, ist zu verstehen, dass sich eine Marktwirtschaft nicht in totaler Anarchie entwickeln kann und dass die Branche selbst ein kommerzielles Interesse daran hat, Glücksspiele in einer öffentlichen Sphäre sicher zu gestalten und sich einem Praxis- und Verhaltenscodex verpflichtet. Die aktuelle Initiative zum verantwortungsvollen Spielen ist das beste Beispiel für den Versuch der Branche, ein sauberes Glücksspielumfeld zu schaffen. Das Argument der europäischen Staaten, das die Konzentration des Glücksspiels in staatliche Monopole den Schutz des Verbrauchers garantiert, problematisches Spielen reduziert und kriminellen Aktivitäten vorbeugt, ist schon lange ausgereizt. Das trifft einfach nicht zu. Staatliche Glücksspielmonopole haben sich zu riesigen Geschäftsfirmen entwickeln, die dem Wohle der Gesellschaft nicht mehr dienen als jedes andere Privatunternehmen. Sie sind heute bedeutende Akteure in der Marktwirtschaft und funktionieren wie jedes andere Geschäft. Mit dem Unterschied, dass die Gesetzgebung sicherstellt, dass sie weiterhin das absolute Monopol in ihrer Branche innehaben. Außerdem begeben sie sich auch in andere Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel Online-Glücksspiel, und expandieren in ausländische Märkte.

Daher garantieren die protektionistischen Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten ihre Hegemonie auf den nationalen Märkten und reduziert ihr Risiko in Bezug auf Erweiterung und Diversifikation, wie die Fälle Griechenland und Niederlande gezeigt haben. Private Unternehmen haben in Bezug auf die Konkurrenz der staatlichen Monopole einen eindeutigen Nachteil. Das liegt an der Verzerrung des Wettbewerbs, der die Basis der europäischen Marktwirtschaft darstellt. Dass eine solche Ordnung herrscht, muss als Verletzung von europäischem recht und als Verstoß gegen Artikel 49 des EG-Vertrages angesehen werden, der das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr, als eine der vier Grundfreiheiten der EU, garantiert. Diese Überregulierung bemuttert den Verbraucher und beraubt ihn seiner Entscheidungsfreiheit.



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