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Ein Spielsüchtiger in Österreich fordert vor Gericht von der Admiral-Gruppe 27.000 Euro an Entschädigung ein, die er als Spielsüchtiger in Spielautomaten geworfen hat.. Der Prozess könnte zu einem Erdbeben in der Glücksspiel-Branche führen.
Durch regelmäßige Abhebungen innerhalb weniger Stunden bei ein und demselben Bankomat in unmittelbarer Nähe zu einem Wettbüro ist klar, wo das Geld hingegangen ist und man kann so beweisen, wie viel Geld verspielt worden ist, erklärte der Anwalt des Spielsüchtigen.
Der generelle Vorwurf der Anwälte, die bereits die Casinos in Österreich in Prozessen in die Knie gezwungen haben, wiegt schwer. Sie behaupten, dass das Wettbüro gegen das „Kleine Glücksspiel“ und damit gegen das Glücksspielmonopol verstößt. Die im Gesetz geregelten 50 Cent Höchsteinsatz würden in der Realität den Mindesteinsatz darstellen. "Und dieser kann nach Belieben des Spielers vervielfacht werden", heißt es in der Anklageschrift. "Meist wird durch einen Multiplikator um neun Euro pro Ausspielung gespielt". Dadurch werde auch die Höchstgewinngrenze von 20 Euro um ein Vielfaches überschritten. "Gewinne im Ausmaß von mehreren 1000 Euro pro Ausspielung sind keine Seltenheit."
Der Spielsüchtige ist schleichend in seine Sucht gerutscht. Der 35-Jährige arbeitet im öffentlichen Dienst tätig und kommt aus geordneten Familienverhältnissen. Man sieht ihm seine Spielsucht nicht an. Insgesamt hat er aber weit über 70.000 Euro verspielt. Aus prozesstaktischen Gründen werden aber nur die vergangenen drei Jahre eingeklagt welches zu einer Verhandlungssumme von 27.000 Euro führt. Das Geld braucht er für einen Neustart im Leben. Denn mit einer Therapie versucht er gerade, seine Sucht in den Griff zu bekommen.