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Der deutsche Bundesgerichtshof verkündete heute das Urteil über die Schadenersatzklage eines Spielsüchtigen gegen einen Casinobetreiber. Wegen Spielsucht gesperrte Spieler haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Recht, die an Spielautomaten verlorenen Einsätze zurückzuverlangen, wenn das betreffende Casino keine genügenden Einlasskontrollen vorgenommen hat.
Der Mann hatte 1998 freiwillig eine bundesweite Spielsperre gegen sich verhängen lassen, verzockte aber in den Jahren 2000 und 2001 im Automatenspiel des Casinos Bad Oeynhausen gut 61.000 Euro. Nun will er vom Betreiber „Westdeutsche Spielbanken“ die Verluste erstattet haben, weil der Zugang zum „Kleinen Spiel“ des Casinos nicht kontrolliert wurde.